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Wir bieten Leistungen in ambulanter Pflege (SGB V und SGB XI), der Verhinderungspflege und Betreuungsleistungen, als auch Hilfe zur Lebensführung im eigenen Haushalt an.
Mit dieser Pflege versorgen wir alle unsere Kunden mit einer grundlegenden Körperpflege, die folgende Leistungen beinhaltet:
Be- und Entkleiden
Reinigen von Oberkörper, Intimbereich und Gesicht
Mitbringen der benötigten Waschutensilien
Zahn- und Mundpflege
Damit wir Ihnen umfassend helfen können, bemühen wir uns stets, die erforderliche Unterstützung, Betreuung und Pflege ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen auszuarbeiten und umzusetzen. Für diese Möglichkeiten sind folgende Leistungen beispielhaft:
Spezielle Lagerung für immobile oder bettlägerige Patienten
Hilfestellung bei der Lebensmittelaufnahme
Enterale Verpflegung über eine Sonde
Hilfe beim Zubettgehen und beim Aufstehen
Hilfe beim Verlassen des Wohnsitzes oder beim Eintritt in die Wohnung
Generelle Unterstützung bei Alltagsbeschäftigungen
Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags z. B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen z. B. Organisation eines Hausnotrufgeräts, Hilfsmittelbesorgung
Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden z. B. Begleitung außerhalb des Hauses, Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung
Unterstützung im Haushalt z. B. Haushalt reinigen, Zimmerpflanzen bewässern, Versorgung von Haustieren, die eigene Versorgung usw.
Betreuungsleistungen z. B. Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz) zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
Die Leistungen der Behandlungspflege, die im allgemeinen von einem Pflegedienst ausgeführt werden können, umfassen nach SGB V unter anderem:
Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
Blutdruckmessung
Drainagen, Überprüfung und Versorgung
Infusionen, Wechseln und erneutes Aufhängen
Inhalation
Injektionen und Richten von Injektionen
Katheter, Versorgung
Krankenbeobachtung
Magensonde, Legen und Wechseln
Medikamentengabe
PEG-Sondenversorgung
Verbände
und vieles mehr
Dieser Paragraph richtet sich an Pflegebedürftige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen.
Je nach Pflegegrad muss halb- oder vierteljährlich ein zugelassener Pflegedienst freier Wahl einen Beratungsbesuch im Haushalt des zu Pflegenden im Beisein von der bei der Kasse angegebenen privaten Pflegeperson durchgeführt werden.
Quelle: "Beratungseinsätze Gemäss Dem § 37 Abs. 3 SGB XI". Pflegedienst-Sauerbier.de, 2019.
Wir stehen Ihnen auch in diesem Falle gerne zur Verfügung, beraten Sie ausführlich und informieren die Pflegekasse an Ihrer Stelle.
Ein fundamentaler Bestandteil für das Wohlergehen unserer Patienten ist die Aufrechterhaltung eines normalen Alltags. Hierbei liegt es uns am Herzen, Sie besonders bei tagtäglichen Aufgaben im Haushalt zu entlasten, wie beispielsweise
der Regulierung der Wohnungstemperatur,
dem Wäsche waschen,
der Zubereitung von Mahlzeiten
dem Einkaufen von Lebensmitteln,
und vieles mehr.